Über dieses Blog

Seit Ende 2006 wohnt unsere Familie in einer eigenen Wohnung im Sophienhof, einem Passivhaus in Frankfurt Bockenheim. Nachdem unsere alte Wohnung uns mit inzwischen vier Familienmitgliedern längst zu klein geworden war, haben wir uns sehr auf den Umzug gefreut.

In diesem Blog werde ich über Erfahrungen berichten, die wir in den Jahren seit diesem Umzug mit dem Bauträger gesammelt haben.
Die bisher für unsere Familie entstandenen finanziellen Schäden schätzen wir auf einen hohen 5-stelligen Betrag - der Zeitaufwand und Verlust an Lebensqualität sind dagegen in Geld gar nicht aufzuwiegen.

Dieser Blog ist als Mahnmal gedacht gegen den menschenverachtenden Machtmissbrauch eines städtischen Immobilienkonzerns in Frankfurt am Main und für die darunter leidenden Menschen, z.B. diskriminierte Behinderte und alte Menschen, in den finanziellen Ruin getriebene Familien, auf die Straße gesetzte Immigranten und Handwerksbetriebe, die sich den geschilderten Geschäftsmodellen nicht angepasst haben und dadurch vor dem Aus stehen.

"Eine Stadt für Alle! - Wem gehört die ABG?
[...] Hunderte von Zwangsräumungen und rücksichtsloses Vorgehen gegen Mieterinnen und Mieter sind die zugespitzte Variante eines für viele im Alltag spürbar gewordenen Drucks [...]"
http://www.stadt-fuer-alle.net

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1)

“Die Einleitung notwendiger eventuell auch rechtlicher Schritte zur Wahrung unserer Interessen werden wir selbstverständlich Ihnen gegenüber auch dann in die Wege leiten, falls Sie ähnlich gelagerte Äußerungen in der Öffentlichkeit bzw. möglicherweise zukünftigen FAAG-Kunden gegenüber abgeben, die geeignet sind, das Ansehen und das wirtschaftliche Auftreten der Frankfurter Aufbau AG in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen oder zu schädigen.”
(Aus einem Schreiben der Rechtsabteilung der ABG Frankfurt Holding)

"In unserem Land darf es in rechtlichen und moralischen Fragen nicht zweierlei Standards geben, einen für die Starken und einen für die Schwachen.“ (Bundespräsident Gauck am 01.05.2013 im Stern)

Eine unheilige Allianz. *
(Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi)

Frankfurter Häuserkampf - ein Beispiel dafür, wie die ABG ihren sozialen Auftrag umsetzt.

"Mit Schrecken stelle ich fest, daß wir in einer der zahlreichen Bauruinen der ABG wohnen und uns wohl nichts anderes übrig bleibt, als zum größten Teil auf unsere eigenen Kosten zu Ende zu bauen bzw. inzwischen aufgetretene Schäden zu sanieren. " (Aus der Email eines Eigentümers)

Freitag, 28. Januar 2011

"Barriere-Freiheiten" oder: Wie sich ein städtischer Bauträger schamlos auf Kosten von Behinderten bereichert

Zu diesem Thema lasse ich ganz einfach mal die Quellen sprechen ...

"Jedes Haus hat ein eigenes Treppenhaus mit einem Aufzug. Jedes Geschoss, sowie die Tiefgarage ist über den Aufzug barrierefrei zu erreichen."
(Baubeschreibung der FAAG zum Kaufvertrag für Eigentumswohnungen im Sophienhof)

"Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, [...] wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind."
(§4 Behindertengleichstellungsgesetz)

"Die große Anzahl von allen Altersklassen zwischen kleinen Kindern, deren Eltern und auch älteren Käufern, die besonders durch die barrierefreien Zugänge von den Vorteilen des Bauvorhabens überzeugt werden konnten, bewirkte ein buntes Treiben in den rd. 500 m2 Gewerbeflächen, die wir für das Fest hergerichtet hatten."
(aus einem Bericht über das Richtfest in der ABG Mieterzeitung Juli 2006)

"Offensichtlich gibt es aber Schwierigkeiten beim Betreten und Verlassen des Wohngebäudes über die Tiefgarage. Dieses ist von den Treppenhäusern und Fahrstühlen durch eine 'Schleuse' mit zwei (selbstschliessenden) Brandschutztüren getrennt, die im 90 Grad Winkel angeordnet sind. Elektrische Türöffner sind nicht vorhanden. Eine Barrierefreiheit im Sinne der HBO § 36 - Aufzüge und § 46 - bauliche Massnahmen für besondere Personengruppen sowie der Definition zur Barrierefreiheit des BGG § 4 ist daher leider nicht gegeben. [...] Dies wird möglicherweise von Älteren oder behinderten Bewohnern, aber auch von Familien mit Kinderwagen als Einschränkung oder gar Benachteiligung
wahrgenommen, zumal für diesen Personenkreis die zugesicherte Eigenschaft des barrierefreien Zugangs zur Tiefgarage vermutlich ein Argument für den Erwerb der Eigentumswohnungen war."
(Aus einer Email der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt an Frank Junker)

Auch barrierefrei?
"[...] ich darf Ihnen nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung mitteilen, das wir keinerlei Veränderungen an den Zugängen in die Tiefgaragen vornehmen werden."
(Aus einer Email der FAAG an den Autor)

Als Eingeständnis des eigenen Fehlers kann man jedoch sicherlich werten, daß die "Geschäftsleitung" bei einem späteren Projekt der ABG - dem Neubauprojekt Hafeninsel Offenbach - an gleicher Stelle selbstöffnende Türen einbauen ließ. Man scheint also selbst Zweifel an der eigenen Position zu haben.

"Abschließend ist festzustellen, dass die vorhandene Situation der Durchgangsflure von den Aufzügen zur Tiefgarage weder als barrierefrei gemäß der Definition des HessBGG noch als rollstuhlgerecht gemäß der DIN 18025 Teil 1 zu bezeichnen ist. Sie ist weder für behinderte Menschen noch für anderweitig körperlich eingeschränkte Menschen (z.B. Alte, Menschen mit Kinderwagen) in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar. Die in der Baubeschreibung versprochene barrierefreie Erreichbarkeit der Tiefgarage ist trotz der Aufzüge nicht gegeben."
(Aus einem Gutachten einer Sachverständigen für Barrierefreies Bauen zum Sophienhof)

Selbst das Gegengutachten der FAAG kommt zu folgenden Feststellungen:
"Die Anfahrbarkeit der Türen muss gemäss vorbenannter Normen durch einen 50 cm Abstand vor der Wand zur Schlossmitte der Tür gewährleistet sein. [...] Jedoch wird das beschriebene Mass im Innenbereich der Schleuse an diversen Türen unterschritten. [...] Demnach ist die Norm in diesem Punkt nicht erfüllt. [...] Zur Prüfung des manuellen Kraftaufwands wurde [...] jede Tür untersucht. [...] Die dokumentierten Werte zeigen deutlich die generelle Überschreitung des Maximalwertes von 25 N Kraftaufwand für handbetätigte Türen."

Nun fragt man sich natürlich, wie die in der Tiefgarage vorgesehenen Parkplätze für Behinderte erreicht werden sollen, wenn die Durchgänge von den Treppenhäusern für Behinderte nicht passierbar sind ... vielleicht über die Rampe für Autos, die noch nicht einmal für Fussgänger freigegeben ist?
Sind wir hier vielleicht doch nicht in Frankfurt am Main sondern in Schilda? Oder ist es einfach nur eine besonders perfide Geschäftsmethode, Wohnungen als angeblich barrierefrei zu deklarieren und dann an Behinderte zu verkaufen?

"Die städtische Wohnungsbauholding ABG mit ihren rund 50000 Wohnungen hat sich selbst dazu verpflichtet, bei Neubauten mit mehr als zwei Geschossen ab 2011 Aufzüge einzubauen. Die Flure sollen [...] tauglich für Rollstühle werden. [...] Bei Altbauten könne nicht flächendeckend alles barrierefrei nachgerüstet werden, sagt Junker. Er will im Einzelfall nach individuellen Lösungen suchen."
(Frankfurter Rundschau am 08.01.2011)

"Es ist ja höchst lobenswert, daß sich die ABG für Barrierefreiheit sogar in Altbauten einsetzen und 'nach individuellen Lösungen suchen' will. Wenig glaubwürdig ist diese suggerierte Vorreiterrolle allerdings, wenn selbst in den Neubauten der ABG an Stellen, wo Barrierefreiheit versprochen wurde, die tatsächliche Bauweise dann von der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt als alles andere als barrierefrei bewertet werden. In den Ohren einer schwerbehinderten Mitbewohnerin mit wenig Platz zum Manövrieren muss das vorgebliche Engagement der ABG wie purer Zynismus klingen."
(Leserbrief des Autors in der Frankfurter Rundschau am 14.01.2011)

Gleichzeitig schreibt die Stadt Frankfurt letztes Jahr bereits zum vierten Mal einen Wettbewerb für behindertenfreundliche und barrierefreie Unternehmen aus - Vorschläge willkommen.

Soweit so gut - oder soll ich eher sagen "schlecht"? ... jeder bilde sich bitte selbst ein Urteil.
Für behinderte Menschen bietet oft schon der ganz normale Alltag genug Hürden, so dass sie sich nicht auch noch in eine langwierige und nervenaufreibende rechtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Barrierefreiheit einlassen können.
Und es sind nicht nur einige, wenige Menschen betroffen: So gut wie jeder ist irgendwann behindert - sei es nun früher oder später.



So viel für heute ... das nächste Mal ein heißes Thema: Der Sophienhof im Sommer.

Samstag, 15. Januar 2011

Auftakt: Der Sophienhof und die WEG Verwaltung durch die ABG Frankfurt

Nun haben sich also genug Themen angesammelt, um ein Blog zu beginnen, das nach und nach über einige Erfahrungen in einer Passivhaus-Wohnung im Frankfurter Sophienhof berichtet.
Als Auftakt werde ich heute ein bißchen über die WEG Verwaltung durch die ABG Frankfurt Holding erzählen.

Wie bei jeder anderen Wohnungseigentümer-Gemeinschaft gibt es auch im Sophienhof eine Verwaltung, die für die Eigentümer z.B. die jährliche Hausgeldabrechnung und Reparaturen des Gemeinschaftseigentums durchführt. Auch nicht ungewöhnlich wird durch den Bauträger schon vor der Übergabe der Wohnungen an die Eigentümer ab Ende 2006 ein Vertrag mit einer Verwaltung abgeschlossen.
Für diesen Verwaltervertrag wird vom Bauträger die ABG Frankfurt Holding, also die eigene Muttergesellschaft ausgewählt. Der Verwaltervertrag wird daher für die FAAG auf der einen Seite vom Rechtsanwalt Frank Junker als Vorstand und auf der anderen Seite von Frank Junker als Vorsitzender der Geschäftsführung der ABG unterzeichnet.
Der Vertrag wird für 5 Jahre abgeschlossen, die zum damaligen Zeitpunkt maximal gesetzlich zulässige Vertragsdauer, aber zugleich ein Zeitraum, der mit der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist für die Eigentumswohnungen deckungsgleich ist. Der Verwaltervertrag enthält eine Klausel, so daß er nur aus wichtigem Grund kündbar ist. Die Hürden für eine Kündigung eines WEG Verwalters aus wichtigem Grund sind recht hoch, Veruntreuung und strafbare Handlungen etwa gehören dazu (siehe z.B. Hausverwalter ABC). Die Verwaltervergütung für Wohnung plus Stellplatz liegt um 43% über der des Verwalters, der später durch die Eigentümer ausgewählt wird (und um 30% über der Vergütung des zweiten in die engere Wahl gekommenen Verwalters). Nach etwa zweieinhalb Jahren beschließt die eine (von zwei) Untergemeinschaft der Eigentümer einstimmig, die ABG aus wichtigem Grund abzuberufen, “insbesondere wegen Nicht- bzw. Schlechterfüllung, Interessenkonflikt und Gefährdung von Geltendmachung von Mangelbeseitigungsansprüchen." Die andere Untergemeinschaft beschließt später die vorzeitige Beendigung des Verwaltervertrages, nachdem die ABG einen Vorschlag zur einvernehmlichen, vorzeitigen Vertragsauflösung vorgelegt hat. 

Soweit zur Einstimmung - mehr zur Verwaltung folgt zu einem späteren Zeitpunkt. 
Nun noch ein interessanter Link zum Schluß - die Beschreibung von Sittenwidrigkeit auf Wikipedia, wo als ein Beispiel “die übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung” angeführt wird.

Bis zum nächsten Mal - da wird es um Barrierefreiheit gehen ...