„Für die Umsetzung und Ausführung der Gebäude als Passivhäuser stehen wir als Bauträger gerade. Dies wird unter anderem auch noch einmal mit der Gewährleistungsverpflichtung Ihnen gegenüber als Eigentümer unterstrichen.“
Dies war die Antwort der FAAG auf die Aufforderung der Eigentümer, wie sonst bei Passivhäusern üblich, das sogenannte Passivhausprojektierungspaket (PHPP) den Eigentümern zur Verfügung zu stellen.
Was ist von solchen Versicherungen zu halten? Ich lasse den geneigten Leser dies selbst beurteilen ... empfehle jedoch, erst einmal weiter zu lesen und sich einige Beispiele für die praktische „Arbeit“ der Verwaltung des Sophienhofes durch die ABG zu Gemüte zu führen.
In der Vereinbarung für die vorzeitige Vertragsauflösung der WEG Verwaltung durch die ABG für die eine Untergemeinschaft hatte sich die ABG verpflichtet, die Abrechnung für 2009 bis Ende Juni 2010 zu erstellen. Trotz der schriftlichen Vereinbarung liegt diese bisher immer noch nicht vor – mittlerweile glaubt keiner mehr so richtig daran, dass die ABG überhaupt noch eine letzte Abrechnung erstellt. Die neue Verwaltung übernimmt so also das perfekte Chaos … (Nachtrag: Die Abrechnung wurde dann im Laufe des Februar 2011 an die Eigentümer versandt.)
Der anderen Eigentümergemeinschaft wurde tatsächlich am Dezember 2010 endlich eine Abrechnung für 2009 zugesandt. Diese enthielt folgenden Passus:
„Der Verwaltungsbeirat hatte Einblick in alle Abrechnungsunterlagen und Belege, die dieser Abrechnung zugrunde liegen.“ Damit wurde also den Eigentümern suggeriert, dass alle Belege schon durch den Verwaltungsbeirat geprüft seien. Tatsächlich hatte aber noch gar keine Belegprüfung des Verwaltungsbeirates stattgefunden. Der Verwaltungsbeirat sah sich daher gezwungen, die Eigentümer über diesen Umstand nachträglich zu informieren.
Absichtliche Täuschung oder nur ein Versehen? Keine Ahnung, die ABG hat es bisher auch gar nicht für nötig gehalten, sich dazu zu äußern …
Ein weiteres Beispiel: Im Mai letzten Jahres war eine Mangelanzeige für eines der Treppenhäuser an die Verwaltung gegeben worden.
Da bis zum Dezember letzten Jahres noch nichts passiert war, habe ich dann schließlich den Geschäftsführer der ABG, Herrn Junker, gebeten, zu diesem und den anderen, oben aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen – bis heute ist keine Antwort eingegangen.
Feuchteschaden in einem Treppenhaus, Detail | im | Mai 2010 |
Das gleiche Bild im Februar 2011 |
Inzwischen hat allerdings die ABG die Kommunikation mit dem Autor per Email abgelehnt und besteht auf dem klassischen Briefwechsel: "Sollten Sie unserem Vorschlag (das Parkett in unserer Wohnung betreffend) näher treten, teilen Sie uns Ihre Entscheidung bitte im Wege des offiziellen Postweges und nicht im e-mail-Verkehr mit. Das gleiche gilt für zukünftigen Schriftverkehr, soweit dieser von Ihnen mit unserer Gesellschaft geführt wird." – hoffentlich müssen die Mitteilungen nicht bald per berittenem Boten ausgetauscht werden ... Aber das würde dann sicher auch nur für so notorische Querulanten wie mich gelten, die werden nämlich extra schikaniert.
Soweit für heute ... Kommentare sind wie immer gern gesehen.