Über dieses Blog

Seit Ende 2006 wohnt unsere Familie in einer eigenen Wohnung im Sophienhof, einem Passivhaus in Frankfurt Bockenheim. Nachdem unsere alte Wohnung uns mit inzwischen vier Familienmitgliedern längst zu klein geworden war, haben wir uns sehr auf den Umzug gefreut.

In diesem Blog werde ich über Erfahrungen berichten, die wir in den Jahren seit diesem Umzug mit dem Bauträger gesammelt haben.
Die bisher für unsere Familie entstandenen finanziellen Schäden schätzen wir auf einen hohen 5-stelligen Betrag - der Zeitaufwand und Verlust an Lebensqualität sind dagegen in Geld gar nicht aufzuwiegen.

Dieser Blog ist als Mahnmal gedacht gegen den menschenverachtenden Machtmissbrauch eines städtischen Immobilienkonzerns in Frankfurt am Main und für die darunter leidenden Menschen, z.B. diskriminierte Behinderte und alte Menschen, in den finanziellen Ruin getriebene Familien, auf die Straße gesetzte Immigranten und Handwerksbetriebe, die sich den geschilderten Geschäftsmodellen nicht angepasst haben und dadurch vor dem Aus stehen.

"Eine Stadt für Alle! - Wem gehört die ABG?
[...] Hunderte von Zwangsräumungen und rücksichtsloses Vorgehen gegen Mieterinnen und Mieter sind die zugespitzte Variante eines für viele im Alltag spürbar gewordenen Drucks [...]"
http://www.stadt-fuer-alle.net

“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
(Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, Absatz 1)

“Die Einleitung notwendiger eventuell auch rechtlicher Schritte zur Wahrung unserer Interessen werden wir selbstverständlich Ihnen gegenüber auch dann in die Wege leiten, falls Sie ähnlich gelagerte Äußerungen in der Öffentlichkeit bzw. möglicherweise zukünftigen FAAG-Kunden gegenüber abgeben, die geeignet sind, das Ansehen und das wirtschaftliche Auftreten der Frankfurter Aufbau AG in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen oder zu schädigen.”
(Aus einem Schreiben der Rechtsabteilung der ABG Frankfurt Holding)

"In unserem Land darf es in rechtlichen und moralischen Fragen nicht zweierlei Standards geben, einen für die Starken und einen für die Schwachen.“ (Bundespräsident Gauck am 01.05.2013 im Stern)

Eine unheilige Allianz. *
(Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi)

Frankfurter Häuserkampf - ein Beispiel dafür, wie die ABG ihren sozialen Auftrag umsetzt.

"Mit Schrecken stelle ich fest, daß wir in einer der zahlreichen Bauruinen der ABG wohnen und uns wohl nichts anderes übrig bleibt, als zum größten Teil auf unsere eigenen Kosten zu Ende zu bauen bzw. inzwischen aufgetretene Schäden zu sanieren. " (Aus der Email eines Eigentümers)

Dienstag, 15. März 2011

Von Sonderwünschen und Schiedsgutachten

Im Kaufvertrag für die Eigentumswohnungen im Sophienhof ist für Konflikte zwischen den Vertragsparteien ein Schiedsgutachten vorgesehen. Schon allein diese Klausel wurde von meinem Rechtsanwalt als eine schwere Benachteiligung des Käufers gewertet - selbst unter der Annahme, daß ein solches Verfahren von einem unvoreingenommenen Gutachter durchgeführt wird und ein neutrales Gutachten zum Ergebnis hat.
Was aber ist von einem Schiedsgutachten zu halten, in dem Gutachter und Vertreter des Bauträgers, sich angeregt unterhaltend, gemeinsam zum Termin erscheinen, der Gutachter während des Termins zu erkennen gibt, daß er bestens informiert ist über den vorausgegangenen Schriftverkehr zwischen Käufer und Bauträger und über ein fehlendes Verlegeprotokoll für das Parkett sagt, dies könne ja dann einfach nachträglich erstellt (etwa gefälscht?) werden ...? Von der fachlichen Qualifikation des Gutachters wollen wir hier mal gar nicht sprechen.
Ich denke, die meisten werden meine Meinung teilen: So ein Gutachten eignet sich bestenfalls für die sogenannte "Rundablage" - mit anderen Worten: die Käufer sind auf Gedeih und Verderb dem guten Willen des Bauträgers ausgeliefert.
Für alle, die es gerne wissen möchten: der Gutachter in unserem Falle war ein Herr Winter, seines Zeichens Architekt in Bockenheim und von der IHK für alle Schiedsgutachten im Sophienhof benannt.

Warum aber waren und sind wir (und offensichtlich nicht nur wir ... eine Fragebogenaktion ergab, daß die Unzufriedenheit mit dem Parkett allgemein groß war) mit dem Parkett in unserer Wohnung "unzufrieden" - oder zu gut Deutsch: fühlen uns betrogen?
Wer mag, kann dies dem Schreiben unten entnehmen. Es war an einen Herrn gerichtet, der sich nach einem negativen Bericht in der Presse plötzlich als eine Art "Mediator" einschaltete und nach eigenen Angaben sehr gute (vielleicht sogar zu gute?) Kontakte zur ABG besaß. Allerdings - und nicht sehr überraschend - haben seine Anstrengungen leider zu keinerlei konkreten Resultaten in dieser Angelegenheit geführt.

Im nächsten Post wird es dann um das Passivhaus light à la ABG gehen.




Sehr geehrter Herr ...,

...
Nun zu unserem Parkett: Sie werden sicherlich verstehen, daß wir uns über das Ohr gehauen fühlen, wenn Sie die folgenden Punkte bedenken:

1. Da wir mit dem Standardparkett nicht zufrieden waren, wollten wir gerne selber unser Parkett verlegen. Dies wurde mit dem Argument der nicht kontrollierbaren Trittschalldämmung abgelehnt.
2. Dann haben wir uns ein Parkett von der Firma Wende ausgesucht und eine entsprechende Sonderwunschvereinbarung mit der FAAG abgeschlossen.
3. Die Bezugsquelle und der Hersteller hatten für uns besondere Bedeutung, da wir uns vorher durch eine Schadstoffanalyse davon überzeugen konnten, daß das Parkett dieses Herstellers und über diese Bezugsquelle frei von Giftstoffen ist, wie sie bei Hevea Parkett zum Teil auftreten.
4. Die Fa. Wende bot an, das Parkett frei Baustelle zu liefern. Dies wurde abgelehnt – aus „organisatorischen“ Gründen.
5. Der Preis für unseren Sonderwunsch wurde auf der Basis der Preisangaben von Naturbaumarkt Wende berechnet.
6. Der Sonderwunschvereinbarung liegt die Spezifikation der Fa. Wende bei. In einem weiteren Schreiben der FAAG (zur Beantwortung von Fragen zu Sonderwünschen) wird auf das Parkett folgendermaßen eingegangen: „Familie Paulini hat ein Sonderparkett bestellt (Hevea vom Baumarkt Wende).“ Damit wird ganz klar davon ausgegangen, daß nicht irgendein ähnliches sondern genau das beschriebene Parkett verlegt wird.
7. Selbst während der Begutachtung durch den Schiedsgutachter wurde noch nicht der wirkliche Parketthersteller genannt – dies offenbarte sich erst später durch den uns vorliegenden Schriftwechsel zwischen der FAAG und Espen.
8. Anhand der Maße der Paneele ist klar erkennbar, daß es sich nicht um das gleiche Parkett handelt, wie in der Sonderwunschvereinbarung beschrieben.
Zur Verlegung des Parketts:
1. Die Stoßkantenversätze betragen zum großen Teil weit unter 50 cm. 
2. Es wurde selbst während Durchführung des Schiedsgutachtens keine Verlegeanleitung für das Parkett vorgelegt – daher kann nicht beurteilt werden, ob das Parkett fachgerecht verlegt ist. Zu geringer Stoßkantenversatz kann jedoch zu Fugenbildung führen und ist zumindest ein optischer Mangel.
3. Es liegt kein Verlegeprotokoll vor. (Wir brauchen nicht weiter zu diskutieren, ob Verlegeprotokolle erforderlich sind oder nicht: Von mir befragte ö.b.u.v. Fachgutachter für Holzböden halten ein Protokoll für unabdingbar.) Damit muß davon ausgegangen werden, daß die Stirnkantenfugen durch fehlende Akklimatisierung des Parketts im sehr trockenen Passivhausklima entstanden sind.
4. Die vorhandenen Stirnkantenfugen wurden von uns schon während der Wohnungsabnahme bemängelt (festgehalten im Abnahmeprotokoll). Die Fugen werden z.B. vom Gutachter Rost auch bemängelt aber dem falschen, zu trockenen Raumklima angelastet (das wir bis zur Wohnungsabnahme aber bei bestem Willen nicht hätten beeinflussen konnten).
 

Unter all diesen Aspekten werden Sie sicherlich nicht überrascht sein, daß wir schon auf den Austausch unseres Parketts sparen, der wesentlich aufwändiger wird als in einer nicht bezogenen Wohnung. Wenn ein relevanter Anteil daran durch die ABG übernommen würde, könnte dies uns wenigstens zum Teil für die in den letzten zwei Jahren entstandenen Mühen entschädigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörn Paulini