Heute möchte ich gerne mal ein
Beispiel schildern, daß – so meine Erfahrung – symptomatisch für
die Geschäftspolitik der ABG ist. Ich hatte schon kurz über
Wasserflecken im Treppenhaus berichtet. Diesen Schaden hatte
ich der Verwaltung, der ABG (Mutterkonzern des Bauträgers), am 09.
Mai 2010 gemeldet und gleichzeitig darum gebeten, über die Meldung
an den Bauträger, die FAAG (Tochterunternehmen der ABG) unterrichtet
zu werden. Auch ein halbes Jahr später und trotz Nachhaken beim
Geschäftsführer Herrn Junker gab es für mich keine ersichtliche Reaktion vom Bauträger.
Tatsächlich aber war man nicht untätig geblieben, wie der mir
später zugänglich gemachte Schriftverkehr
zeigte. Schon
allein, daß diese konzerninterne Kommunikation den Eigentümern
vorenthalten wird, ist meiner Meinung nach deutliches Zeichen dafür,
daß die Verwaltung hier einem Interessenskonflikt unterliegt und
tatsächlich die Interessen des Konzerns wahrnimmt, und nicht die der
Eigentümer, wie es ihre vertragliche Pflicht ist. Natürlich ist der
Interessenskonflikt in diesem Fall besonders offensichtlich, aber man
kann das natürlich auch subtiler gestalten, in dem man ein
Verwaltungs-Bauträger-Verhältnis über Kreuz mit einer anderen
großen Gesellschaft arrangiert. Daran, daß es sich hier nicht um
einen Einzelfall handelt, und an der offensichtlichen Ausnutzung
dieser Konstellation, kann man meiner Meinung nach ablesen, daß es
sich um einen systematischen Machtmißbrauch handelt.
Nun, wie ging es in diesem konkreten
Beispiel weiter: Wie man aus dem oben genannten Schriftverkehr
entnehmen kann, wurde innerhalb der FAAG der Verdacht geäußert, es
könne sich möglicherweise um ein Problem mit einer
(Kondens-)Wasserpumpe handeln. Statt diesem Verdacht wirklich
nachzugehen – immerhin hatte es mit dieser Pumpe, die in einem Raum
direkt über dem Treppenhaus liegt, zu diesem Zeitpunkt mindestens
schon einmal Probleme gegeben, wurde der Fall mit einem lapidaren
“Ich kann nicht ausschließen, daß das Wasser aus der
Lüftungszentrale kommt, glaube es aber nicht.” zu den Akten
gelegt. Erst als der Mangel im Rahmen der Endabnahme wieder
vorgebracht wurde, verstieg man sich zu der abwegigen Theorie, daß die Feuchtigkeitsprobleme von
Bananenpflanzen verursacht worden sein könnten – sind das nun
Bananentheorien in einem Bananenstaat? Jedenfalls ist dies nicht das
einzige Beispiel der Art.
Aufstellen absurder Schutzbehauptungen
zur Entziehung aus der Gewährleistungsverpflichtung – womit wir
wieder bei einem Punkt sind, der sich mir als systematische
Geschäftspolitik darstellt.
Was hat denn nun wirklich den etwa 50.
Feuchtigkeitsschaden in diesem Projekt ausgelöst? Könnte nicht doch die mindestens
schon zweimal defekte Pumpe der Grund gewesen sein? Zunächst einmal
hatte ich gar keinen Zugang zum Raum über dem Treppenhaus und wußte
auch gar nicht von der Existenz einer Pumpe – diese war
interessanterweise auch gar nicht groß dokumentiert. Als mir der
oben erwähnte Schriftverkehr dann nach langer Recherche endlich
zugänglich gemacht wurde – erst nach einem Wechsel der Verwaltung – kam ich den wirklichen Gründen langsam auf die Spur und ich
konnte mir selbst ein Bild machen – oder besser gesagt gleich zwei
beunruhigende Bilder wie der Platzhirsch des Passivhauses baut:
Erschreckend dilettantisch wirkte
auf mich als Laien die Installation der Pumpe – häufige Ausfälle
fand ich daraufhin nicht mehr wirklich überraschend. Sehr
aufschlußreich ist aber auch die schadhafte Bodenversiegelung des
Raumes direkt über der betroffenenen Wand im Treppenhaus … Daraufhin kommt
mir das Angebot der FAAG, die Feuchtigkeitsschäden im Treppenhaus
einfach zu übertünchen – natürlich auf Kosten der Eigentümer –
nur als blanker Hohn vor. Nun geht es hier nicht allein darum, daß
eine Gewährleistungsverpflichtung ignoriert wird und die Eigentümer
mit späteren Folgeschäden durch eine im inneren feuchte Fassade
allein gelassen werden.
Vielmehr wird auch noch in Kauf genommen, daß
das erneute Auftreten des gleichen Problems durch das Verschweigen der
wahrscheinlichen Ursache nicht verhindert werden kann und die
Eigentümer somit weiter geschädigt werden.
“Die ABG – die Passivhausmacher”
- machen mit solchen Machenschaften meiner Meinung nach vor allem
eines: sie ruinieren den Passivhausgedanken und bereichern sich schamlos auf Kosten der Eigentümer – unter geschicktem Ausnutzen
des Vertrauensvorschusses in einen städtischen Bauträger und unter
dem Schutzmantel von Klimaschutz und ökologischem Bauen.